
Die Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien seiner Politik. Sie koordiniert
die Tätigkeit der Ministerien, bereitet Ministerratssitzungen und Beschlüsse der Staatsregierung vor, bearbeitet Anträge, Erklärungen
und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung.