Auszug aus der Satzung
(1) 1. Der Ortsverband besteht in der Regel aus den in einer Gemeinde, in einem Gemeindeteil oder in einem Stadtteil wohnenden Mitgliedern.
2. Die Einteilung der Orts-verbände trifft der Kreis-vorstand im Einvernehmen mit den Vorständen der betroffenen Verbände;
er kann aus organisato-rischen Gründen kleinere Ortsverbände zusammen-schließen.
3. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, entscheidet der Bezirks-vorstand.